8 stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB empfohlen werden könne (pag. 2094 und 2096). Mit Blick darauf stellt eine stationäre Massnahme nicht – wie vom Beschwerdeführer vorgebracht – nur eine von vielen Möglichkeiten dar. Die Behauptung des Beschwerdeführers, wonach aus der Gegenüberstellung des schriftlichen Ergänzungsgutachtens und der Befragung von F.______