So wird festgehalten, dass aufgrund der nach Abschluss der Begutachtung Ende 2016 nicht etablierten forensisch-psychiatrischen Begleitung und in Anbetracht des seitherigen Verlaufs die Wahrscheinlichkeit für Gewalttaten im bisherigen Spektrum und (zumindest in den kommenden Wochen bis Monaten) auch für schwere Gewalttaten erhöht sei. Für schwere Gewalttaten (bis zu mehrfachen Tötungsdelikten) umso mehr, als der Beschwerdeführer sich üblicherweise an seine Angaben halte und aus seiner Sicht auch versuche, transparent und ehrlich zu sein (was vom Gutachter aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit dem Beschwerdeführer grundsätz-