Am 14. Juli 2014 sei er jedoch nur teilweise erreichbar und in seinem Denken deutlich eingeengt gewesen (mit – als er sich vor der Wohnung seiner Familie befunden habe – fehlender Bereitschaft, noch Handlungsalternativen zu prüfen). Dass solche Ereignisse von den Betroffenen retrospektiv nicht selten anders gesehen bzw. teilweise beschönigt würden, gehöre zu den klinischen Erfahrungen jedes forensischpsychiatrischen Sachverständigen in seinem beruflichen Alltag (pag. 2078 f.). Die Situation wird damit auch nachträglich nicht anders eingeschätzt.