5 tätig werden. Zudem habe der Beschwerdeführer angegeben, dass er die Kinder von Gerichtspräsident I.________ töten wolle. Nebst deutlicher Wut, die bereits am Vortag im Rahmen der Hauptverhandlung betreffend Scheidungsverfahren immer wieder zum Vorschein gekommen sei, habe sich der Beschwerdeführer heute resigniert und frustriert gezeigt. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht habe sich heute Vormittag eine Situation ergeben, in der (hätte keine polizeiliche Anhaltung stattgefunden) ein breites Spektrum an Übergriffen möglich gewesen wäre.