Es sei dringend angezeigt, den Beschwerdeführer zu sichern. F.________ gab an, der Beschwerdeführer habe sich ihm gegenüber geäussert, dass ihm nun eigentlich alles egal sei. Da ihm nun die 48 Stunden Sommerferien mit den Kindern nicht zugestanden worden seien, müsse er sich nun rächen. Dabei habe er auch Gewaltanwendung gegenüber seiner Ehefrau nicht ausgeschlossen. Er habe zwar keine Waffen dabei, man könne aber auch mit der Faust sehr gewalt-