Dieser veranlasste F.________, der zum Zwecke eines engmaschigen Risiko-Monitorings im Rahmen eines dynamischen Ergänzungsgutachtens mindestens einmal wöchentlich mit dem Beschwerdeführer in Kontakt stand, die Verfahrensleitung zu informieren und ein gesichertes Setting zu empfehlen. Er gab an, mit dem Beschwerdeführer in telefonischem Kontakt zu stehen. Der Beschwerdeführer habe ihm gegenüber angegeben, soeben vor der Haustüre seiner Ehefrau zu stehen und zu versuchen, diese an der Abreise zu hindern, wenn nötig auch mit Gewalt. Es sei dringend angezeigt, den Beschwerdeführer zu sichern.