Nach Abbruch der Hauptverhandlung am 25. August 2017 ist in Aussicht gestellt worden, diesen Vorfall mit dem Strafverfahren PEN 17 158 zu vereinigen. 4.4 Abgesehen von den erwähnten Vorfällen geht aus dem Bericht der Bewährungsund Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) vom 15. Mai 2017 hervor, dass der Beschwerdeführer momentan das gesamte gesellschaftliche System anzweifle und sich daher aus eben diesem herausgenommen habe. Trotz bester Referenzen habe er im Augenblick kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinn mehr. Er übernehme