Im Ergänzungsgutachten vom 17. August 2017 merkte F.________ bezüglich dieses Vorfalls an, dass sich auch hier eine Tendenz zeige, zwar «nur etwas machen zu wollen» mit in der Folge jedoch deutlicher Gewalttätigkeit. Ein deutlicher Hinweis für eine unzureichende Verhaltenskontrolle (trotz grundsätzlich sehr strategisch denkendem Exploranden, pag. 2037). Nach Abbruch der Hauptverhandlung am 25. August 2017 ist in Aussicht gestellt worden, diesen Vorfall mit dem Strafverfahren PEN 17 158 zu vereinigen.