Dass nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Intensität der Delikte zunehmend ist, bestätigt auch der tätliche Angriff vom 5. Mai 2017 auf H.________. Dieser ist Gutachter und erstellte im Jahr 2015 ein Erziehungsfähigkeitsgutachten betreffend den Beschwerdeführer (vgl. Strafakten PEN 17 158, Ordner 4 pag. 1638 - 1651). H.________ gab zu Protokoll, dass er vom Beschwerdeführer mit den Worten «heute wird abgerechnet» gepackt worden sei. Zudem habe der Beschwerdeführer versucht, ihn auf den Kopf zu schlagen. Nach einem längeren Gerangel/Kampf sei es ihm gelungen, sich zu befreien, er habe sich aber am Arm verletzt (pag. 1605 ff.).