Am 27. Februar 2017 rief der Beschuldigte auf den Festnetzanschluss der Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Familie an. Er sprach mit der Tochter und fragte sie, warum sie seine Anrufe auf dem Mobiltelefon nicht entgegennehme, worauf sie antwortete, sie seien beschäftigt und was sie tun würden, gehe ihn nichts an. Daraufhin gab er zu verstehen, dass seine Frau ihn schon mehrmals belogen habe, und er drohte sinngemäss mit den Worten, er werde ihr etwas antun und sie schlagen.