2 gungsfolge. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 19. September 2017 auf eine Stellungnahme. Gleichentags betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwalt C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser verzichtete am 22. September 2017 auf eine Stellungnahme. Davon wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 25. September 2017 Kenntnis gegeben.