Er beantragte die Aufhebung des Entscheids und die unverzügliche Haftentlassung. Zudem seien die Ersatzmassnahmen gemäss Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 22. Juni 2017 anzuordnen, eventualiter sei ihm zu untersagen, das Gebiet der Einwohnergemeinde G.________ bis am 24. November 2017 zu betreten sowie bei Bedarf ein elektronisches Monitoring anzuordnen, unter Kosten- und Entschädi-