Die Hauptverhandlung vom 25. August 2017 wurde aufgrund der im Ergänzungsgutachten vom 17. August 2017 empfohlenen stationären Massnahme abgebrochen und das Strafverfahren am 1. September 2017 an ein Kollegialgericht überwiesen. Am 5. September 2017 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Regionalgerichts die Sicherheitshaft um drei Monate bis am bis 24. November 2017. Dagegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 15. September 2017 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung des Entscheids und die unverzügliche Haftentlassung.