Am 15. Juli 2017 widerrief das Zwangsmassnahmengericht die mit Entscheid vom 19. Juni 2017 angeordneten Ersatzmassnahmen und versetzte den Beschwerdeführer bis am 25. August 2017 (Termin Hauptverhandlung) in Sicherheitshaft. Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 294 vom 3. August 2017 abgewiesen. Die Hauptverhandlung vom 25. August 2017 wurde aufgrund der im Ergänzungsgutachten vom 17. August 2017 empfohlenen stationären Massnahme abgebrochen und das Strafverfahren am 1. September 2017 an ein Kollegialgericht überwiesen.