Die Staatsanwaltschaft erhob am 17. Mai 2017 Anklage beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Drohung. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte in seinem Entscheid vom 22. Juni 2017 (ARR 17 65) die am 17. März 2017 angeordneten Ersatzmassnahmen unter Vornahme von teilweisen Ergänzungen.