Am 1. Juli 2016 ordnete das Zwangsmassnahmengericht die stationäre Begutachtung des Beschwerdeführers an (ARR 16 87). Der Beschwerdeführer wurde am 26. September 2016 aus der stationären Begutachtung entlassen. Am 17. März 2017 ordnete das Zwangsmassnahmengericht erneut Ersatzmassnahmen (Rayon- und Kontaktverbote sowie eine Meldepflicht) an (ARR 17 23). Die Staatsanwaltschaft erhob am 17. Mai 2017 Anklage beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Drohung.