1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen übler Nachrede, Nötigung, Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, evtl. Drohung. Am 4. Mai 2016 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft wegen Ausführungsgefahr an (ARR 16 56), welche mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 180 vom 30. Mai 2016 bestätigt wurde.