Vollzugs der Massnahme entnehmen (S. 15 f.): «Unter Berücksichtigung der bislang erzielten Fortschritte und der stets gegebenen Compliance mit bereits eingeleiteten risikosenkenden Begleitmassnahmen [...] sowie Herr A.________s Bereitschaft für weitere stützende Massnahmen (Antabus, begleitetes Wohnen etc.) sollten aus unserer Sicht die Verlegung in ein offener geführtes Massnahmenzentrum, resp. weitere Lockerungen im jetzigen Setting erwogen werden. Insbesondere erhielte Herr A._____