Im Gutachten vom 29. Juli 2016 wird als nächster Schritt für die therapeutische Arbeit die vertiefte Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit seiner pädosexuellen Affinität empfohlen, wofür seine jüngste Offenlegung eine geeignete Basis darstelle. Des Weiteren wird die Weiterführung der triebdämpfenden Medikation sowie, insbesondere im Kontext allfälliger Vollzugslockerungsschritte, die unterstützende Medikation mit Antabus empfohlen (S. 103). Dem Therapie- und Verlaufsbericht vom 15. Mai 2017 lässt sich bezüglich des weiteren Vollzugs der Massnahme entnehmen (S. 15 f.): «