6 sich die jüngste diagnostische Einschätzung mit derjenigen im Gutachten vom 29. Juli 2016. Abweichend vom Gutachten gehen die Ärzte der Forensisch- Psychiatrischen Klinik D.________ allerdings von einer Alkoholabhängigkeit und nicht von einem schädlichen Gebrauch aus. Im Gutachten vom 29. Juli 2016 wird als nächster Schritt für die therapeutische Arbeit die vertiefte Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit seiner pädosexuellen Affinität empfohlen, wofür seine jüngste Offenlegung eine geeignete Basis darstelle.