Frühere Therapien vermochten daran keine nachhaltigen Änderungen zu bewirken. Es wird sich zeigen, was auf der Basis der neuerdings vom Beschwerdeführer erworbenen Problemsicht möglich sein wird. Allerdings steht er diesbezüglich, wie von den Gutachtern festgestellt, noch eher am Anfang. Der Beschwerdeführer hat gemäss seinen Angaben seit nunmehr bald sechs Jahren keinen Alkohol mehr konsumiert, was auch mittels Tests regelmässig überprüft worden sei. Daraus lässt sich jedoch aufgrund des geschlossenen Rahmens kaum etwas für die Situation in Freiheit ableiten.