«Damit existiert bei Herrn A.________ seit frühem Erwachsenenalter eine durchgängige Pädosexuelle Affinität, welcher eine primäre handlungsleitende Bedeutung im Kontext der diversen Deliktbegehungen zukommt. Die risikorelevante Alkoholproblematik besitzt in unserer Sichtweise eine ‹Rolle in der zweiten Reihe› in dem Sinne, dass sie sich konstellierend und begünstigend (im Sinne der Verminderung von Hemmschwellen) auswirkt.» (S. 83).