Ungünstig ist in erster Linie die sehr lange Zeit der einschlägigen Delinquenz (1982–2011), in welcher der Beschwerdeführer sowohl im «hands-on-», als auch im «hands-off-» Bereich mehrfach rückfällig wurde. Ebenfalls ungünstig bewertet wurde die Tatsache, dass frühere Therapien keine anhaltenden Erfolge in Bezug auf die zentralen Risiko-Eigenschaften (pädosexuelle Affinität und risikorelevante Alkoholproblematik) bewirken konnten. Einschneidende Sanktionen vermochten den Beschwerdeführer nicht in Richtung Deliktfreiheit zu beeinflussen.