4 6. 6.1 Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. Februar 2013 der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie Versuchs dazu (mehrfach begangen), der Pornografie (mehrfach begangen) und der sexuellen Belästigung schuldig erklärt und zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Des Weiteren kann den amtlichen Akten entnommen werden, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit mehrfach einschlägig verurteilt wurde (siehe Auflistung im Gutachtensauftrag vom 2. März 2016, Amtliche Akten, Nr. 2037/12, Band 2, pag.