Diese Bedingungen würden dem Anwalt eine besondere Vertrauensstellung gegenüber dem Publikum schaffen. Aufgrund dieser sei er zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet und deshalb gegenüber Dritten besonders glaubwürdig (E. 2b). Eine Übersetzung der Sprachschule erfolgt gerade nicht unter derartigen Bedingungen.