6 5.3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, wonach die vom Beschwerdeführer in Auftrag gegebene Übersetzung der F.________(Sprachschule) vom 10. Januar 2017 keine Urkunde im strafrechtlichen Sinne darstellt.