Die garantenähnliche Stellung begründe sich aus der Tatsche, dass die Übersetzung in einer Sprachschule vorgenommen worden sei. Gerade dort werde erwartet und das Vertrauen entgegengebracht, dass die Übersetzung ordnungsgemäss und richtig erstellt werde. Einer Übersetzung durch eine Sprachschule werde ein erhöhtes Vertrauen entgegengebracht. Dies sei für die Annahme einer strafbaren qualifizierten Lüge ausreichend. Es sei nicht von einer klaren Straflosigkeit auszugehen, sondern es sei eine Untersuchung zu eröffnen.