Dies entspreche gerade nicht der rechtlich zulässigen Überzeugung des Täters zur Wirklichkeit. Es liege in der Natur der Sache, dass Gerichtsbehörden eine Übersetzung durch eine Sprachschule erstellen liessen, da nur auf diesem Weg einer Übersetzung entsprechendes Vertrauen entgegengebracht werde. Den fremdsprachigen Ausgangstext einer deutschen Übersetzung könne die Gerichtsbehörde nicht kritisch prüfen, wäre doch hierfür die entsprechenden Sprachkenntnisse er-