Gestützt auf diese Behauptung sei eine Berichtigung der Übersetzung verlangt worden. Die Sprachschule habe in der Folge mit der Übersetzerin telefonisch Kontakt aufgenommen und sie mit den Vorwürfen konfrontiert. Die Übersetzerin habe den Originaltext mit ihrer Übersetzung noch einmal abgeglichen und gestützt darauf an ihrer ursprünglichen Version festgehalten, habe aber auch zu verstehen gegeben, dass der Originaltext zwei ihres Erachtens gleichwertige Übersetzungen zulasse, nämlich «...er hat seinen Nationaldienst abgeleistet» (ursprüngliche Fassung) oder «...war Mitglied des Nationaldienstes» (zweite Fassung).