Herr H.________ antwortete mit Schreiben vom 28.06.2017 und führte zusammengefasst Folgendes aus: Der Strafanzeiger sei vier Monate nach Aushändigung der ersten Übersetzung in Begleitung einer Dame, die vermutungsweise einer Beratungsstelle für I.________(Einwohner eines Landes) angehöre, im Sekretariat der Sprachschule erschienen. Es sei diese Dame gewesen, die behauptet habe, die Übersetzerin pflege angeblich Kontakte zu I.________(Land) Behörden und habe daher absichtlich falsch übersetzt. Gestützt auf diese Behauptung sei eine Berichtigung der Übersetzung verlangt worden.