Verschiedene Personen hätten darauf hin festgestellt, dass sich in der deutschen Übersetzung vom 10.01.2017 der Satz «er hat seinen Nationaldienst abgeleistet» befinde, obwohl dieser Satz in der originalen Militärbescheinigung so nicht enthalten sei. Dieser Satz verändere die Aussage des zu übersetzenden Dokuments erheblich, da der Strafanzeiger/Privatkläger zwar tatsächlich Militärangehöriger der Einheit G.________ sowie Mitglied des Nationaldienstes gewesen sei, seinen Nationaldienst jedoch nicht endgültig abgeleistet habe.