Die Begründung lautete zusammengefasst wie folgt: Der Strafanzeiger/Privatkläger (fortan: Strafanzeiger) habe für ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Übersetzung seiner Militärbescheinigung aus dem E.________(Sprache) in die deutsche Sprache benötigt. Damit habe er die F.________(Sprachschule) beauftragt. Von dieser habe er am 11.01.2017 eine entsprechende Übersetzung erhalten. Verschiedene Personen hätten darauf hin festgestellt, dass sich in der deutschen Übersetzung vom 10.01.2017 der Satz «er hat seinen Nationaldienst abgeleistet» befinde, obwohl dieser Satz in der originalen Militärbescheinigung so nicht enthalten sei.