2 3. Betreffend den Rahmensachverhalt rund um den vom Beschwerdeführer zur Anzeige gebrachten Vorwurf der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) kann auf die angefochtenen Verfügung, E. 1.1 f., verwiesen werden: Rechtsanwalt C.________ reichte mit Schreiben vom 24.05.2017 im Namen von B.________ Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung ein. Die Begründung lautete zusammengefasst wie folgt: