3. Es sei unter Abänderung der angefochtenen Verfügung BM 17 23418, Ziffer 3, dem Beschwerdeführer für das Strafverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und unterfertigenden Rechtsanwalt C.________, allenfalls ein anderer Anwalt, ab 24. Mai 2017 als unentgeltlicher Rechtsvertreter für das Strafverfahren BM 17 23418 beizuordnen. 4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 5. Es sei unter Anwendung des gewährten Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege Rechtsanwalt C.__