Sie ist sowohl in ihrer sozialen als auch in ihrer beruflichen Entwicklung erheblich gefährdet. Die vorsorgliche Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung mit einer klaren Tagesstruktur erscheint daher als unumgänglich. Es muss verhindert werden, dass sich die negativen Verhaltensmuster der Beschwerdeführerin weiter verfestigen. Um zu verhindern, dass es zu weiteren Umplatzierungen und Abbrüchen kommt, ist es wichtig, genau zu klären, wo der Bedarf und Wille sowie die Ressourcen der Beschwerdeführerin liegen.