SR 101) wahren. Die Massnahme muss somit zur Zielerreichung geeignet und erforderlich sein, und es muss eine vernünftige Relation bestehen zwischen dem Eingriff und dem angestrebten Ziel (Urteil des Bundesgerichtes 1B_32/2011 vom 15. Februar 2011 E. 2.6 m.w.H.). 4.2 Die Jugendanwaltschaft und die Leitende Jugendanwaltschaft haben ausführlich dargetan, weshalb die vorübergehende Unterbringung der Beschwerdeführerin auf der geschlossenen Durchgangsgruppe der I.________(Erziehungseinrichtung) während dreier Monate indiziert und verhältnismässig ist.