Die kurzfristige geschlossene Unterbringung kann sich bei der Einleitung einer Schutzmassnahme als notwendig erweisen, wenn ein Jugendlicher jede Zusammenarbeit verweigert, unerreichbar ist und zudem weitere Straftaten begeht oder sich persönlich in immer grössere Schwierigkeiten verstrickt. Mit der kurzfristigen geschlossenen Unterbringung soll verhindert werden, dass der Jugendliche vor seinen Schwierigkeiten da-