Die vorläufige Unterbringung mittels geschlossener Eintrittsphase erfolge infolge der akuten Krisensituation bis zur Erstellung des psychologischen Abklärungsberichts sowie zur Planung und Einleitung allenfalls weiterführender geeigneter Schutzmassnahmen. Eine Zeitdauer von drei Monaten sei für eine vorsorgliche Unterbringung mit anfänglicher geschlossener Eintrittsphase zur Erstellung eines Abklärungsberichts praxisüblich, durch das Verhalten der Beschwerdeführerin indiziert und erforderlich, damit sich die Beschwerdeführerin diesen Abklärungen nicht entziehe, sowie ge-