Der fehlende Umgang mit der Wahrheit, das Gegeneinander-Ausspielen von Betreuungspersonen, das Fernbleiben an Terminen, am Lehrplatz sowie die mehrfachen Regelbrüche und «Kurvengänge» hätten zu mehrmaligen Umplatzierungen im zivilrechtlichen Verfahren geführt, ohne dass sich eine positive Veränderung dieser Negativspirale abgezeichnet habe. Im Verfahren vor der Jugendanwaltschaft habe die Beschwerdeführerin anfänglich Veränderungswillen gezeigt, sich dann aber den Abklärungen entzogen.