Die in den Strafakten befindlichen Berichte der KESB und der Institutionen würden auf ein seit längerer Zeit bestehendes schwieriges Verhalten der Beschwerdeführerin hindeuten. Der fehlende Umgang mit der Wahrheit, das Gegeneinander-Ausspielen von Betreuungspersonen, das Fernbleiben an Terminen, am Lehrplatz sowie die mehrfachen Regelbrüche und «Kurvengänge» hätten zu mehrmaligen Umplatzierungen im zivilrechtlichen Verfahren geführt, ohne dass sich eine positive Veränderung dieser Negativspirale abgezeichnet habe.