Gewährleistung einer strukturierten und betreuten Wohnsituation; Bereitstellen einer geregelten Tagesstruktur; Einhalten von Regeln und Abmachungen; Herstellen einer physischen Distanz zur Mutter und Bearbeitung der Konflikte; Auseinandersetzen mit dem Suchtmittelkonsum. Abschliessend wies die Jugendanwaltschaft darauf hin, dass die Beschwerdeführerin bald in den Genuss von Öffnungen kommen könne, sofern ihr Verhalten dies erlaube. Die I.________(Erziehungseinrichtung) arbeite mit einem Bonus-Malus- Punktesystem.