Die Beschwerdeführerin habe sich während der persönlichen Abklärung und auch bei der Beantwortung der Fragen im Rahmen des Time-outs teilweise kooperativ gezeigt. Auffällig sei aber, dass sie selbst bestimmen wolle, in welchen Bereichen sie eine Veränderung wünsche (Wohnsituation, berufliche Integration, Finanzen) und in welchen sie keine Veränderung bzw. Hilfestellung zulassen wolle (Sucht, Konsum, Umfeld). Ohne massive Intervention sei zu befürchten, dass die Sozialisation der Beschwerdeführerin gänzlich scheitere. Vor dem Time-out seien das Nichtstun und der Drogenkonsum die lebensbestimmenden Elemente der Beschwerdeführerin gewesen.