Dieses Verhaltensmuster sei in der Vergangenheit erfolgreich gewesen und habe zu Platzierungen und Umplatzierungen geführt. Die KESB habe sich seit 2014 mit der Beschwerdeführerin befasst. Von der KESB seien diverse Platzierungen und Umplatzierungen erprobt worden, wobei es immer wieder zu massiven Regelverstössen und Kurvengängen gekommen sei. Auch der letzte Versuch der Jugendanwaltschaft, die Beschwerdeführerin bei Familie C.________ zu platzieren – nota bene unter Berücksichtigung des ausdrücklichen Wunsches der Beschwerdeführerin – sei gescheitert.