Es sei auch nicht möglich gewesen, gemeinsam mit ihr konkrete Schritte aufzugleisen und mögliche ambulante Unterstützungsangebote zu installieren. Während der Abklärung habe die Beschwerdeführerin zudem sehr unterschiedliche Verhaltensmuster und Facetten ihrer Persönlichkeit gezeigt. Die Beschwerdeführerin sei als schwer fassbar und teilweise als manipulativ wahrgenommen worden. Sie schrecke nicht davor zurück, durch gezielte Fehlinformationen unterschiedliche Personen und Stellen zu aktivieren und gegenseitig auszuspielen. Dieses Verhaltensmuster sei in der Vergangenheit erfolgreich gewesen und habe zu Platzierungen und Umplatzierungen geführt.