3 Beschwerdeführerin zu dieser Zeit aufgehalten habe, sei unklar. Sie wolle dazu keine Angaben machen. Im Laufe des Gesprächs habe sich gezeigt, dass die Beschwerdeführerin gerne Hilfe hätte, aber nicht bereit sei, Verantwortung zu übernehmen und konkrete Schritte umzusetzen. Es sei ihr nicht gelungen, eine Anmeldung beim RAV oder BIZ, zu machen und sie habe weder Bewerbungen geschrieben noch nach einer Wohnlösung gesucht. Es sei auch nicht möglich gewesen, gemeinsam mit ihr konkrete Schritte aufzugleisen und mögliche ambulante Unterstützungsangebote zu installieren.