Die hohen Werte in der Urinprobe, der Mischkonsum, die Verweigerung der Auseinandersetzung und die unklaren Angaben zur Finanzierung des Konsums würden eine massive Gefährdung der Beschwerdeführerin aufzeigen. Eine Unterstützung und Kontrolle sei klar indiziert. Seit Mitte Mai 2017 verfüge die Beschwerdeführerin über keinen Wohnsitz, keine Tagesstruktur und kein Einkommen mehr. Die Wohnsituation habe sich im Laufe der Abklärung zudem deutlich verschlechtert. Zu Beginn habe die Beschwerdeführerin im Gartenhaus der Mutter gewohnt, sei in regelmässigem Kontakt zu dieser gestanden und telefonisch erreichbar gewesen.