Die Beschwerdeführerin scheine sich der Gefahr des Mischkonsums und der hohen Suchtmittelwerte nicht bewusst zu sein. Sie betone immer wieder, dass sie nicht süchtig sei und keine Hilfe brauche. Sie wisse, von was sie spreche, denn sie habe im J.________(Jugendheim) viel konsumiert. Aktuell verweigere die Beschwerdeführerin jegliche Auseinandersetzung mit ihrem Suchtmittelkonsum. Die hohen Werte in der Urinprobe, der Mischkonsum, die Verweigerung der Auseinandersetzung und die unklaren Angaben zur Finanzierung des Konsums würden eine massive Gefährdung der Beschwerdeführerin aufzeigen.