Die Werte seien teilweise sehr hoch gewesen. Bis zum Zeitpunkt der Urinprobe habe die Beschwerdeführerin stets beteuert, dass sie ausser Cannabis keine Substanzen konsumiere. Den Cannabiskonsum wolle sie selber in den Griff bekommen und freiwillig Urinproben abgeben. Dazu sei es nicht gekommen, da die Beschwerdeführerin die Termine bei der Jugendanwaltschaft meistens nicht wahrgenommen habe. Wie die aktuelle Urinprobe zeige, habe sich die Situation verschlechtert. Die Beschwerdeführerin scheine sich der Gefahr des Mischkonsums und der hohen Suchtmittelwerte nicht bewusst zu sein.