(nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen mehrfach begangenem Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Besitz und evtl. Verkauf von Betäubungsmitteln, Besitz und Konsum von Marihuana, Kokain, Ecstasy und weiteren Substanzen, Besitz von einem Minigrip mit Kokaingemisch (0,7 Gramm brutto) sowie Besitz einer Pille Ecstasy/MDMA. Am 9. August 2017 (brieflich) sowie am 10. August 2017 (telefonisch) wurde die Beschwerdeführerin von der Jugendanwaltschaft darüber informiert, dass ihr am 10. August 2017, 14.00 Uhr, das rechtliche Gehör bezüglich der ge-