__ bezeichneten privaten Daten ohne Zahlung eines Kostenvorschusses vornehmen zu lassen (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 29. September 2017). Was die Ausdehnung des Verfahrens wegen sexueller Handlungen mit Kindern anbelangt, ist augenscheinlich, dass es diesbezüglich zu weiteren Ermittlungen und deshalb einer längeren Verfahrensdauer gekommen ist. Auch insoweit musste der Beschwerdeführer befragt werden. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren betreffend Rechtsverzögerung ist nicht darüber zu befinden, ob die Aufnahmen betreffend die Tochter und den Sohn des Beschwerdeführers strafrechtlich relevant sind.